Rechtliche Neuerungen 2024 – Was ist interessant für Gründer:innen?

Autor:in:
Irina Shafir, LL.M.
Veröffentlicht am:
February 1, 2024

Minijobber können mehr verdienen

Sofern Du als Gründer:in nebenbei in einem Minijob zusätzlich verdienst, steigt ab 2024 die Obergrenze Deines Entgelts von bislang 520 € auf 538 €. Interessant ist dies für den Fall, dass Du bereits erste Mitarbeiter:innen auf Basis eines Minijobs einstellen möchtest.

Mindestlohn – wieder ein kleiner Erfolg für Arbeitnehmer:innen

Der Mindestlohn steigt von bislang 12,00 € auf einen Stundenlohn in Höhe von 12,41 € und trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer:innen den gestiegenen Lebenshaltungskosten besser begegnen können. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung geplant.

Der Zuschuss für die Eingliederung von Arbeitssuchenden wird bis zum Jahr 2028 verlängert

Bestimmte Gruppen von Arbeitssuchenden, wie solche im höheren Alter, mit einer Behinderung oder längerer beruflicher Pause benötigen eine besondere Eingliederung in die Arbeitswelt und werden daher staatlich gefördert. Der Staat übernimmt einen Teil des Lohns samt zusätzlicher Versicherungen und eventuell erforderlicher Fortbildungen für bis zu 36 Monate. Bei Interesse könnt ihr euch an die Arbeitsagentur wenden.

Spitzensteuersatz, Steuerfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen an

Der Spitzensteuersatz steigt 2024 von 62.810 € auf 66.761 €. Damit findet eine – wenn auch nicht deutliche – Steuerentlastung statt.

Der Steuerfreibetrag als Existenzminimum steigt ebenfalls an, um 180 € im Vergleich zum Vorjahr und beträgt nun 11.604 € .

Der Kinderfreibetrag, also der Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, steigt von 6.024 € auf 6.612 €.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

In der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gelten, entsprechend der jährlichen Einkommensentwicklung, höhere Bemessungsgrenzen. Ein Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei. Ziel ist, dass die soziale Absicherung mehr Stabilität beibehält.

Gastronomie wird teurer

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt auf einheitlich 19 %. Für Gründer:innen, die die Umsatzsteuer abführen, sind Geschäftsessen daher sinnvoller als für Kleinunternehmer:innen.

Kundengeschenke dürfen teurer werden

Angesichts der Inflation steigt auch die Freigrenze für Kundengeschenke von 35 € auf 50 €. Kundengeschenke in dieser Höhe können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Basiszinssatz steigt weiter an

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 01.01.2024 angepasst und von bislang 3,12 % auf 3,62 % erhöht.

Angesichts der steigenden Zahl an Forderungsausfällen in Deutschland ist diese Zahl im Blick zu behalten und Zinsen für Forderungen, die länger nicht bezahlt werden, sollten unbedingt geltend gemacht werden.

GbR – ein neues Gesellschaftsregister

Mit den ab 2024 geltenden gesetzlichen Regelungen zur GbR wird die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzlich verankert. Die GbR, die als Außengesellschaft am Rechtsverkehr teilnimmt, wird rechtsfähig, kann also Verträge im eigenen Namen abschließen. Abzugrenzen ist diese von der Innengesellschaft, die lediglich Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander regeln soll.

Hier kommt es vor allem auf den Willen der Gesellschafter an und eine Beratung im Einzelfall sollte aufgrund von Eintragungspflichten und rechtlichen Vorkehrungen stattfinden. Eine Eintragung in das neue Gesellschaftsregister ist beispielsweise dann erforderlich, wenn die GbR selbst Gesellschafter:in werden oder diese über Grundstücke verfügen soll. Eine GbR kommt insbesondere für Gründer:innen in Betracht, die nicht alleine ein Unternehmen gründen, sondern mit anderen Personen gemeinsam.

Online-Coachings und die aktuelle Rechtsprechung

Es ist aktuell unübersehbar, dass sich die Coaching-Szene im Wandel befindet und viele Gründer:innen Coachings wahrnehmen, um unternehmerisch erfolgreich zu starten. Auch spiegelt sich dies in der Fülle der Coaching-Anbieter wider.

Da die Enttäuschung in der Szene aktuell bedingt durch hohe Preise und weniger zufriedenstellende Leistungen groß ist, bietet die Rechtsprechung sehr viele Anhaltspunkte, um den geschlossenen Verträgen angemessen Rechnung zu tragen. Dies reicht von Nichtigkeitsgesichtspunkten über Bestätigungen der Rechtmäßigkeit von Verträgen. Eine Prüfung von Chancen und Risiken im Einzelfall ist hier unumgänglich.

Die neuerlichen rechtlichen Anpassungen sind keinesfalls vollständig und enthalten lediglich einen kurzen Überblick über Punkte, die für Gründer:innen relevant sein können.

Gründer Studios ist keine Rechtsberatung! Wende dich bei Fragen bitte direkt an deinen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin.
Irina Shafir, LL.M.
Content creation Legal & Gründung
Irina ist Kolumnistin für Gründerzeit. Rechtsanwältin Irina Shafir, LL.M. ist geschäftsführende Gesellschafterin der Shafir Legal Marketing GmbH und hat sich auf die (steuer-) rechtliche Branche konzentriert sowie rein auf das Marketing über die Plattform LinkedIn. Sie hat in knapp drei Jahren bereits über 29.000 Follower, hunderte von Mandaten und drei Mitarbeiterinnen gewonnen.