Umgang mit nicht liquiden Schuldnern

Autor:in:
Irina Shafir, LL.M.
Veröffentlicht am:
April 1, 2024

Du als Gründer:in wirst bald Rechnungen schreiben und die meisten dieser Rechnungen werden sicherlich bezahlt werden. Doch was passiert, wenn Dein Vertragspartner die Rechnungen nicht zahlen kann, weil ihm schlicht die Liquidität fehlt?

Schuldner – Eine Definition

Der Begriff des Schuldners* ist nicht besonders schön, jedoch juristisch korrekt. Er bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die eine Leistungspflicht aus Gesetz oder aus Vertrag trifft. Das bedeutet, dass der Schuldner seinem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen hat und diese kann darin bestehen, eine Zahlung vorzunehmen.

Weshalb kommt es vermehrt zu unbezahlten Rechnungen?

Forderungsausfälle von Selbständigen und Unternehmern können verschiedene Ursachen haben. Vorausgesetzt, der Gläubiger leistet ordnungsgemäß, kommt es aktuell ungeachtet dessen vermehrt dazu, dass die Rechnung des Gläubigers nicht beglichen wird.

Das kann darauf zurückzuführen sein, dass der Schuldner die Rechnung nicht zahlen möchte, weil er mit der Leistung nicht einverstanden ist, weil er Einwände gegen die Leistung hat oder konkrete Mängel anführt. Manchmal gibt es auch Gegenansprüche des Schuldners, mit denen er aufrechnet.

Doch oftmals möchte der Schuldner bezahlen, kann es aber schlicht nicht. Dies liegt in diesen Fällen an fehlender Liquidität. Nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass im Februar 2024 eine Steigerung von Insolvenzverfahren um ganze 26 % gemeldet worden ist. Die Wirtschaftskrise und die gesellschaftlichen Veränderungen sind nicht zu übersehen.

Worauf ist zu achten, um Rechnungen schnell durchzusetzen?

Es gibt durchaus Punkte, die man beachten sollte, um eine schnelle Zahlung zu erreichen.

So sollte eine Rechnung zu den vorab festgelegten Konditionen schnellstmöglich geschrieben werden. Unverzüglich nach Ablauf der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist, sollte eine Zahlungsaufforderung verschickt werden, gerne kann auch ein Telefonat folgen. Das Mahnwesen ist ein wichtiger Bestandteil des Erfolges.

Je nach Reaktion des Schuldners kann nun darüber nachgedacht werden, ob eine Bonitätsauskunft eingeholt wird, ob ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird und ob ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei hier tätig werden sollte.

Denn bei der Anzahl an neuen Insolvenzen steht fest, dass passives Zuwarten heutzutage keine gute Idee sein dürfte.

Gleichzeitig ist es manchmal auch keine gute Idee, eine Klage gegenüber jemandem zu erheben, der nachweisbar kein Geld hat. Denn dann sollte geschaut werden, ob der erstrittene Titel erfolgreich vollstreckt werden kann. Fingerspitzengefühl ist also gefragt. In solchen Fällen eignen sich Ratenzahlungsvereinbarungen besser, als ein Gerichtsprozess.

Insolvenz des Schuldners

Der wohl unschönste Fall ist, dass der eigene Schuldner nicht nur die Rechnung nicht bezahlt, sondern auch ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, welches die weitere Durchsetzung der Forderung nahezu unmöglich macht.

Denn die zivilrechtliche Forderung kann zur Insolvenztabelle angemeldet werden und die Quote, die am Ende des Verfahrens an die Gläubiger ausgezahlt wird, ist durchschnittlich eher gering. Hier kann darüber nachgedacht werden, ob der Forderung auch eine deliktische Handlung zugrunde liegt, beispielsweise ein Betrug. Denn eine solche Forderung „überlebt“ das Insolvenzverfahren und kann auch nach Beendigung des Verfahrens noch geltend gemacht werden.

Die Forderung sollte in jedem Fall zur Insolvenztabelle angemeldet werden, hierfür bestehen individuelle Fristen, die eingehalten werden sollten. Meldet sich der Schuldner also über eine gewisse Zeit hinweg nicht, sollte seine Bonität überprüft werden oder unter https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/ geschaut werden, ob eine Insolvenz eröffnet ist.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass insbesondere zu den aktuellen Zeiten ein schnelles und strukturiertes Handeln wichtig ist. Melde dich bei Fragen zum Thema Forderungsmanagement auch gerne in der Kanzlei Shafir.

*Hinweis zum generischen Maskulinum: Das generische Maskulinum als Grundform für juristische Begriffe dient der Steigerung der Lesefreundlichkeit rund um das Fachgebiet. Mit den Begriffen „Schuldner“ und Gläubiger” wollen wir aber ausdrücklich alle Menschen ansprechen.

Gründer Studios ist keine Rechtsberatung! Wende dich bei Fragen bitte direkt an deinen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin.
Irina Shafir, LL.M.
Content creation Legal & Gründung
Irina ist Kolumnistin für Gründerzeit. Rechtsanwältin Irina Shafir, LL.M. ist geschäftsführende Gesellschafterin der Shafir Legal Marketing GmbH und hat sich auf die (steuer-) rechtliche Branche konzentriert sowie rein auf das Marketing über die Plattform LinkedIn. Sie hat in knapp drei Jahren bereits über 29.000 Follower, hunderte von Mandaten und drei Mitarbeiterinnen gewonnen.